Generationen-
Nummer
( in roem. Ziffern)

Anzahl der Vorfahren
( verdoppelt sich mit
jeder Generation)

Kekule bzw.
Ahnentafelnummer

Geb.jahr
(in etwa)
nach Chr.

Proband

 -

 -

 1

 heute

Eltern (Vater &Mutter)

 I

 2

 2 - 3

 1970

Großeltern

 II

 4

 4 - 7

 1940

Urgroßeltern

 III

 8

 8 - 15

 1910

Alteltern

 IV

 16

 16 - 31

 1880

Altgroßeltern

 V

 32

 32 - 63

 1850

Alturgroßeltern

 VI

 64

 64 - 127

 1820

Obereltern

 VII

 128

 128 - 255

 1790

Obergroßeltern

 VIII

 256

 256 - 511

 1760

Oberurgroßeltern

 IX

 512

 512 - 1.023

 1730

Stammeltern

 X

 1.024

 1.024 - 2.047

 1700

Stammgroßeltern

 XI

 2.048

 2.048 - 4.095

 1670

Stammurgroßeltern

 XII

 4.096

 4.096 - 8.191

 1640

Ahneneltern

 XIII

 8.192

 8.192 - 16.383

 1610

Ahnengroßeltern

 XIV

 16.384

 16.384 - 32.767

 1580

Ahnenurgroßeltern

 XV

 32.768

 32.768 - 65.535

 1550

Urahneneltern

 XVI

 65.536

 65.536 - 131.071

 1520

Urahnen-Großeltern

 XVII

 131.072

 131.072 - 262.143

 1490

Urahnen-Urgroßeltern

 XVIII

 262.144

 262.144 - 524.287

 1460

Erzeltern

 XIX

 524.288

 524.288 - 1.048.75

 1430

Erzgroßeltern

 XX

 1.048.576

 1.048.576 - 2.097.151

 1400

Erzurgroßeltern

 XXI

 2.097.152

 2.097.152 - 4.194.303

 1370

Erzahneneltern

 XXII

 4.194.304

 4.194.304 - 8.388.607

 1340

Erzahnen-Großeltern

 XXIII

 8.388.608

 8.388.608 - 16.777.215

 1310

Erzahnen-Urgroßeltern

 XXIV

 16.777.216

16.777.216 - 33.554.431

 1280

 

 XXV

 33.554.432

33.554.432 - 67.108.863

 1250

 

 XXVI

 67.108.864

67.108.864 - 134.217.727

 1220






Wie man in der vorhergehenden Tabelle sehen kann, verdoppelt sich mit jeder Generation die Anzahl der Ahnen.
Geht man rein rechnerisch von ca. 30 Jahren pro Generation bis zur nächsten Generation aus, hätten die Vorfahren in der 26. (XXVI.) Generation um ca. 1220 n.Chr. gelebt. Zu dieser Zeit lebten aber weniger Menschen in Deutschland als die errechnete Anzahl der Ahnen  ( > 67 Mio. ). Dies ist durch den Ahnenschwund zu erklären, was bedeutet, daß Personen aus der Ahnenliste miteinander verwandt waren, und somit zumindest einen gleichen Vorfahren haben.
Dies kam sehr häufig beim Adel zwecks Machterweiterung vor; aber auch bei den sogen. Bürgerlichen waren Verwandtenehen (Onkel/Nichte, Cousin/Cousine etc.) üblich.




Ohne eine Bezifferung kommt man in der Genealogie heute nicht mehr aus. Als Ahnenbezifferung hat sich das 1898 durch Stephan Kekule in Deutschland eingeführte System durchgesetzt.
Als erstes legt man eine Ausgangsperson (einen sogen. Probanden) fest.
Es handelt sich um die Person, dessen Ahnen man nummerieren möchte. Diese erhält die Nummer 1
Der Vater dieser Person erhält nun die Nummer 2  und die Mutter die Nummer 3
Dieses wiederholt man für die Eltern des Vaters: der Großvater (Vater des Vaters) bekommt die Nummer 4 
und die Großmutter (Mutter des Vaters) die Nummer 5
Das Gleiche gilt für die Eltern der Mutter: der Großvater (Vater der Mutter) erhält die Nummer 6 
und die Großmutter (Mutter der Mutter) die Nummer 7

  An dem Beispiel links sieht man,
wie sich die Nummerierung der Ahnen
nach Kekulé in einer Ahnentafel darstellt

Bei den Urgroßeltern und den vorausgehenden Generationen setzt sich dieses System fort. Diese Ahnenzählung ermöglicht die schnelle und sichere Einordnung eines jeden Vorfahren. Alle männlichen Vorfahren (Vater, Großväter, Urgroßväter usw.) erhalten gerade, die weiblichen Vorfahren (Mutter, Großmütter, Urgroßmütter usw.) ungerade Zahlen, jedes Ahnenpaar also 2 aufeinander folgende Ziffern, z.B. 12 und 13. Die Nummer des Vaters einer Person ist immer doppelt so groß wie die seines Kindes und die Nummer der Mutter doppelt so groß plus 1.  Die Ahnenziffern für die Personen einer jeden Stammreihe ergeben sich durch die von Generation zu Generation zu wiederholende Verdopplung der Ausgangsziffer, z. B. für die Stammreihe des Vaters (2) die Nummern 4, 8, 16, 32, 64 usw. und der Mutter (3) die Nummern 6, 12, 24, 48, 96 usw.
Sollte bei speziellen Darstellungen diese Nummerierung nicht ausreichen, kann man zuzüglich eine Generationen-Nummerierung in Form von römischen Ziffern hinzufügen. Dazu beginnt man bei dem Elternpaar (Ahnenziffern 2 + 3) als 1. Ahnengeneration mit I. Die Großeltern (Ahnenziffern 4 bis 7) erhalten die II und die Urgroßeltern (Ahnenziffern 8 - 17) die III. usw.